Persönlichkeitsrechte

Wenn jemand einen anderen Menschen fotografiert und dieses Bild veröffentlicht oder verschickt, ohne den Betreffenden um Erlaubnis zu fragen, so verletzt er dessen Persönlichkeitsrechte. Dabei werden drei Privatsphärenbereiche unterschieden: die Intimsphäre, die Privatsphäre und die Geheimsphäre. Weitere Infos gibt's auf www.webhelm.de