Persönlichkeitsrechte

Ein Kind schaut durch eine kleine blaue Kamera.

Wenn jemand einen anderen Menschen fotografiert und dieses Bild veröffentlicht oder verschickt, ohne den Betreffenden um Erlaubnis zu fragen, so verletzt er dessen Persönlichkeitsrechte. Dabei werden drei Privatsphärenbereiche unterschieden: die Intimsphäre, die Privatsphäre und die Geheimsphäre.

Weitere Infos gibt's auf www.webhelm.de

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