Persönlichkeitsrechte

Wenn jemand einen anderen Menschen fotografiert und dieses Bild veröffentlicht oder verschickt, ohne den Betreffenden um Erlaubnis zu fragen, so verletzt er dessen Persönlichkeitsrechte. Dabei werden drei Privatsphärenbereiche unterschieden: die Intimsphäre, die Privatsphäre und die Geheimsphäre.

Weitere Infos gibt's auf www.webhelm.de

Urheberrecht


Wird ein medienpädagogisches Projekt mit Kindern oder Jugendlichen durchgeführt, steht am Ende meist ein tolles Ergebnis. Bis es soweit ist, müssen jedoch nicht nur technische, sondern auch rechtliche Hürden gemeistert werden.
Denn wird im Internet ein Foto, ein Video oder Musik ohne die Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht, kann es schnell zu rechtlichen Problemen mit dem Urheberrecht kommen.

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